- HS
- Abk. für Harmonisiertes System (zur Bezeichnung und Codierung der Waren), Harmonized Commodity Description and Coding System. 1. Begriff: Aus ca. 5.000 Codenummern bestehende Klassifikation der Vereinten Nationen zur Einteilung von Waren (Dienstleistungen nicht eingeschlossen) für zolltarifliche Zwecke und zur Klassifizierung von Außenhandelsdaten. Die Nomenklatur des HS ist Basis des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften, der Grundlage für die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben ist und die Aufgabe, alle Waren systematisch zu erfassen und die jeweilige Position für eine Abgabenerhebung festzulegen, hat (Titel II, Kap. 1, Art. 20 ff. ZK).- Das HS ist unter der Leitung des ⇡ Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (RZZ) erarbeitet worden; wird weltweit in ca. 180 Staaten bzw. Wirtschaftunionen angewendet und fungiert zunehmend als Definitions- und Beschreibungsklassifikation für verschiedene Wirtschaftsklassifikationen, z.B. ⇡ Güterklassifikationen (⇡ Klassifikationen, ⇡ Warenklassifikationen des Außenhandels). Es ist in Europa seit 1988 in Kraft, momentan in der revidierten Fassung von 2002 (HS 2002). Eine Revision erfolgt ungefähr im Abstand von fünf Jahren. Es wird in ca. 180 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen angewendet und fungiert .- 2. Merkmale: Es gliedert sich in 21 Abschnitte, 96 Kapitel, 1.244 Positionen und 5.225 Unterpositionen der einzelnen Produktgruppen. Die den Abschnitten und Kapiteln zugeordneten Anmerkungen dienen zur Abgrenzung bestimmter Warenpositionen, Allgemeine Vorschriften zur Auslegung der Nomenklatur sind im Schema vorangestellt. Der seit dem Genfer Zolltarifschema 1927 herrschende Grundsatz mit den bekannten Ordnungskriterien: Natur–Stoff–Zweck–Industrie und Gewerbezweige und Produktionsprinzip ist unverändert geblieben. Jedes Produkt oder jede Produktgruppe wird durch einen sechsstelligen digitalen Code nach der alphanumerischen Methode erfasst.- 3. Unterscheidung: Nach der Brüsseler Konvention kann die sechsstellige HS-Nomenklatur nach eigenen Notwendigkeiten weitergefächert werden. So hat die EU, um zolltariflichen und statistischen Belangen gerecht zu werden, den sechs HS-Stellen zwei weitere Stellen angefügt, was zur Kombinierten Nomenklatur (⇡ KN) mit ca. 10.400 Einträgen geführt hat.- Mit der neunten und zehnten Stelle hat die EU die Voraussetzungen mithilfe der Datenverarbeitung für den Integrierten Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) geschaffen. Die TARIC berücksichtigt alle notwendigen Angaben aus den folgenden Maßnahmen: (1) Zollkontingente und Plafonds; (2) Zollpräferenzen; (3) Antidumping- und Ausgleichszölle; (4) bewegliche Teilbeträge; (5) Währungsausgleichs- und Beitrittsausgleichsbeträge; (6) Referenzpreise für Wein; (7) Überwachungs- und Schutzmaßnahmen. Wegen der starken Fluktuation des Gemeinschaftsrechts werden die ca. 15.000 TARIC-Angaben in einer Datenbank erfasst und ständig aktualisiert. Die Mitgliedstaaten bauen auf diesem Grundwerk ihre Gebrauchs-Zolltarife auf, so auch der deutsche ⇡ Elektronische Zolltarif (EZT). In der elften Stelle der Codenummern werden nationale Unterteilungen vorgenommen. In ca. 1.800 Fällen (etwa bei Agrarbeiträgen, Antidumpingzöllen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Ausfuhrerstattungen) ist die elfstellige Codenummer des EZT um einen vierstelligen TARIC-Zusatzcode erweitert worden.
Lexikon der Economics. 2013.